Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die zur Behebung städtebaulicher Missstände beschlossen werden, um Stadteile zu verbessern oder gar umzugestalten, sind im besonderen Städtebaurecht geregelt. In diesem Kurs lernen Sie die einzelnen Bestandteile dieses Rechts kennen und anzuwenden. Unter anderem befassen Sie sich mit einschlägigen städtebaulichen Verträgen und deren praktischer Bedeutung. Spezialgebiete, wie die Sanierungsplanung und das Denkmalschutzrecht, stehen ebenso im Mittelpunkt.
Besonderes Städtebaurecht
Termine / Veranstaltungsort / Kosten
Termin | Veranstaltungsort | Kosten |
---|---|---|
01.09.2023 - 28.02.2024 Artikel-Nr.: HBC-BauIm-ZERT-BSRe-202309 | Biberach & Online | 660,00 € |
Veranstalter und Veranstaltungsort
Veranstalter
Institut für Bildungstransfer der Hochschule Biberach
Veranstaltungsort
Hochschule Biberach
Karlstraße 11
88400 Biberach
Zielgruppe und Voraussetzungen
Zielgruppe
Das Studien- und Weiterbildungsangebot richtet sich an Mitarbeiter*innen aus Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche, aus Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Rechts-, Bau- oder Immobilienabteilungen, Berufstätige aus der öffentlichen Verwaltung und Eigenbetrieben sowie aus Kanzleien, Banken und Versicherungen.
Teilnahmevoraussetzungen
Im Einzelnen gelten die Zulassungsvoraussetzungen des Bachelorstudiengangs, dem der Kurs zugeordnet ist. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den Zulassungssatzungen des jeweiligen Studiengangs geregelt. Die Hochschulleitung kann jedoch beschließen, dass einzelne Zulassungsvoraussetzungen, die dem Nachweis der fachlichen Eignung für den gesamten Bachelorstudiengang dienen, bei Kursen des Kontaktstudiums für geeignete Bewerber*innen nicht oder nicht in vollem Umfang zur Anwendung kommen.
Inhalte und Lernziele
Inhalte
Im Mittelpunkt des Kurses stehen folgende Themen:
- Städtebauliche Verträge
- Besonderes Städtebaurecht
- Denkmalschutzrecht
- Zuwendungsrecht
Ablauf
Unsere Studienangebote sind nach dem Blended Learning-Konzept aufgebaut, d.h. die Module beinhalten einen Mix aus kompakten Präsenzveranstaltungen (Blockwochen), begleiteten E-Learning-Einheiten und Selbstlernphasen. Dies bietet die Gelegenheit durch den Austausch mit Kolleg*innen aus Ihrer Branche Ihre Netzwerke zu erweitern und dennoch weitgehend ortsunabhängig zu studieren. Professor*innen der Hochschule sowie Expert*innen aus den Praxisfeldern vermitteln interdisziplinäres Fachwissen praxisnah und wissenschaftsorientiert.
Lernziele
Die Teilnehmer*innen wissen um die einschlägigen städtebaulichen Verträge und deren praktische Bedeutung, deren jeweiligen Anwendungsbereiche und die mit ihnen verbundenen besonderen Anforderungen. Die Teilnehmer*innen werden in die Lage versetzt, mit den spezifischen rechtlichen Handlungsfeldern des besonderen Städtebaurechts, wie insbesondere der Sanierungsplanung, umzugehen. Die Teilnehmer*innen verstehen mit den Grundlagen des Denkmalschutzrechts umzugehen, das im Rahmen des Bauens im Bestand und der Innenentwicklung besondere Bedeutung hat. Es wird die Fähigkeit zur analytischen Aufbereitung von Vorhaben sowohl aus der Perspektive der Verwaltung als auch von Projektentwickler*innen, Architekt*innen und Planer*innen vermittelt, sowie die Kompetenz, Argumentationsmuster im besonderen Städtebaurecht und Denkmalrecht zu erkennen, abzuwägen und zu beurteilen. Den Teilnehmer*innen wird die Fähigkeit vermittelt, sich in komplexen städtebaulichen Zusammenhängen mit einer Vielzahl von Protagonisten aktiv mitgestaltend zu betätigen.
Format, Abschluss, Qualitätssicherung
Lehr- / Lernformat
Blended-Learning
Abschluss
Zertifikat
Zeitaufwand
2 Tage Präsenz Vorlesungen E-Learning Selbststudium
Creditpoints (ECTS)
6
Sprache
Deutsch
Aussagen zur Qualitätssicherung
FiBAA Akkreditierung
Termine und Fristen
Kurstermine
Die genauen Präsenztermine werden zu Semesterbeginn bekannt gegeben.
Anmeldefrist
15.08.2023
Kosten
Kosten
660€
Dozent*innen
Dr. Johannes Grüner
Herr Dr. Johannes Grüner absolvierte 2002 – 2007 ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Liverpool. 2010 folgte eine Promotion zum Öffentlichen Baurecht. Seit 2012 ist er als Rechtsanwalt bei Kapellmann mit den Beratungsschwerpunkten Öffentliches Recht und Zuwendungsrecht tätig. Seine Professur an der Hochschule Biberach umfasst das „Besondere Städtebaurecht“.
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