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Besonderes Städtebaurecht

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die zur Behebung städtebaulicher Missstände beschlossen werden, um Stadteile zu verbessern oder gar umzugestalten, sind im besonderen Städtebaurecht geregelt. In diesem Kurs lernen Sie die einzelnen Bestandteile dieses Rechts kennen und anzuwenden. Unter anderem befassen Sie sich mit einschlägigen städtebaulichen Verträgen und deren praktischer Bedeutung. Spezialgebiete, wie die Sanierungsplanung und das Denkmalschutzrecht, stehen ebenso im Mittelpunkt.

  • Sie studieren auf höchstem Niveau, wann und wo Sie möchten
  • Sie studieren flexibel, individuell und interdisziplinär
  • Sie erlangen fundiertes Wissen und wählen eigene Spezialisierungen
  • Sie profitieren von Lehrenden aus Wissenschaft und Praxis

Termine / Veranstaltungsort / Kosten

TerminVeranstaltungsort Kosten
Kurs läuft bereits. Weitere Termine in Planung.

Veranstalter und Veranstaltungsort

Veranstalter

Institut für Bildungstransfer der Hochschule Biberach

Veranstaltungsort

Hochschule Biberach
Biberach University of Applied Sciences
Karlstraße 11
88400 Biberach

Online

Zielgruppe und Voraussetzungen

Zielgruppe

Das Studien- und Weiterbildungsangebot richtet sich an Mitarbeiter*innen aus Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche, aus Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit Rechts-, Bau- oder Immobilienabteilungen, Berufstätige aus der öffentlichen Verwaltung und Eigenbetrieben sowie aus Kanzleien, Banken und Versicherungen.

Teilnahmevoraussetzungen

Im Einzelnen gelten die Zulassungsvoraussetzungen des Bachelorstudiengangs, dem der Kurs zugeordnet ist. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den Zulassungssatzungen des jeweiligen Studiengangs geregelt. Die Hochschulleitung kann jedoch beschließen, dass einzelne Zulassungsvoraussetzungen, die dem Nachweis der fachlichen Eignung für den gesamten Bachelorstudiengang dienen, bei Kursen des Kontaktstudiums für geeignete Bewerber*innen nicht oder nicht in vollem Umfang zur Anwendung kommen.

Inhalte und Lernziele

Inhalte

Im Mittelpunkt des Kurses stehen folgende Themen:

  • Städtebauliche Verträge
  • Besonderes Städtebaurecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Zuwendungsrecht

Ablauf

Unsere Studienangebote sind nach dem Blended Learning-Konzept aufgebaut, d.h. die Module beinhalten einen Mix aus kompakten Präsenzveranstaltungen (Blockwochen), begleiteten E-Learning-Einheiten und Selbstlernphasen. Dies bietet die Gelegenheit durch den Austausch mit Kolleg*innen aus Ihrer Branche Ihre Netzwerke zu erweitern und dennoch weitgehend ortsunabhängig zu studieren. Professor*innen der Hochschule sowie Expert*innen aus den Praxisfeldern vermitteln interdisziplinäres Fachwissen praxisnah und wissenschaftsorientiert.

Lernziele

Die Teilnehmer*innen wissen um die einschlägigen städtebaulichen Verträge und deren praktische Bedeutung, deren jeweiligen Anwendungsbereiche und die mit ihnen verbundenen besonderen Anforderungen. Die Teilnehmer*innen werden in die Lage versetzt, mit den spezifischen rechtlichen Handlungsfeldern des besonderen Städtebaurechts, wie insbesondere der Sanierungsplanung, umzugehen. Die Teilnehmer*innen verstehen mit den Grundlagen des Denkmalschutzrechts umzugehen, das im Rahmen des Bauens im Bestand und der Innenentwicklung besondere Bedeutung hat. Es wird die Fähigkeit zur analytischen Aufbereitung von Vorhaben sowohl aus der Perspektive der Verwaltung als auch von Projektentwickler*innen, Architekt*innen und Planer*innen vermittelt, sowie die Kompetenz, Argumentationsmuster im besonderen Städtebaurecht und Denkmalrecht zu erkennen, abzuwägen und zu beurteilen. Den Teilnehmer*innen wird die Fähigkeit vermittelt, sich in komplexen städtebaulichen Zusammenhängen mit einer Vielzahl von Protagonisten aktiv mitgestaltend zu betätigen.

Format, Abschluss, Qualitätssicherung

Lehr- / Lernformat

Blended-Learning

Abschluss

Zertifikat

Zeitaufwand

2 Tage Präsenz Vorlesungen E-Learning Selbststudium

Creditpoints (ECTS)

6

Sprache

Deutsch

Aussagen zur Qualitätssicherung

FiBAA Akkreditierung

Kosten

Kosten

660€

Dozent*innen

Dr. Johannes Grüner
Herr Dr. Johannes Grüner absolvierte 2002 – 2007 ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Liverpool. 2010 folgte eine Promotion zum Öffentlichen Baurecht. Seit 2012 ist er als Rechtsanwalt bei Kapellmann mit den Beratungsschwerpunkten Öffentliches Recht und Zuwendungsrecht tätig. Seine Professur an der Hochschule Biberach umfasst das „Besondere Städtebaurecht“.

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