

Erfolgreich zur Bildungszeit in Baden-Württemberg - eine Anleitung
- von Redaktionsteam
- 13. September 2024
- · Lesedauer: 5 Minuten
Egal ob Bildungszeit, Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung - gemeint ist damit immer die Freistellung von Ihrer Arbeit, damit Sie sich weiterbilden können. Was Sie dafür alles brauchen, haben wir für Sie in aller Kürze zusammengefasst:
- Anspruch auf Bildungszeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg, außerdem Auszubildende und Studierende an dualen Hochschulen, wenn das Beschäftigungsverhältnis seit mehr als zwölf Monaten besteht
- Jede berechtigte Person hat Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich für die Arbeit, für ein ausgeübtes Ehrenamt oder politisch weiterzubilden, bei Teilzeit reduziert sich der Anspruch entsprechend der Arbeitszeit
- Die Weiterbildung muss bestimmte Kriterien erfüllen und vom jeweiligen Arbeitgeber genehmigt werden
- Der Antrag muss spätestens neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgebenden liegen
- Hier finden Sie das Formular für die Antragsstellung
Alles beginnt mit der Suche nach der richtigen Weiterbildung. Auf SÜDWISSEN finden Sie über 700 Kurse: Von „Programming for AI“ bis „Zertifizierter Fachingenieur Hydraulik“ gibt es ein vielseitiges Angebot an Weiterbildungen, die Sie auch wirklich weiterbringen. Damit Ihre Weiterbildung für die Bildungszeit in Frage kommt, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen:
- Dauer von mindestens einem Tag
- Durchschnittlich sechs Stunden Unterricht pro Tag
- Der Bildungsträger muss im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkannt sein
Dauert Ihre Weiterbildung länger als fünf Tage, können Sie die Bildungszeit mit privatem Urlaub kombinieren: Für einen 14-tägigen Sprachkurs können Sie fünf Tage Bildungszeit beantragen und müssen dann nur noch fünf Tage Urlaub aufwenden.
Haben Sie sich für eine bestimmte Weiterbildung entschieden, müssen Sie die Bildungszeit zuerst bei Ihrem Unternehmen beantragen. Hier sind bestimmte Fristen zu beachten: Der Antrag muss spätestens neun Wochen vor dem Start des Kurses gestellt werden. Der Arbeitgebende hat dann vier Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Eine Ablehnung müssen Sie in der Regel nicht fürchten. Sind alle Kriterien erfüllt, müssen gewichtige Gründe gegen Ihre Weiterbildung sprechen, etwa ein personeller Engpass zu genau dieser Zeit oder ein wichtiger Abgabetermin, der nicht verschoben werden kann. Übrigens: Bekommen Sie innerhalb der genannten Frist keine Antwort auf Ihr Anliegen, ist auch das nicht tragisch. Denn Anträge, die nicht innerhalb der Frist beantwortet werden, gelten automatisch als bewilligt.
Hat Ihr Arbeitgeber zugestimmt und den Antrag genehmigt, steht Ihrer Weiterbildung nichts mehr im Weg. Sie können sich anmelden und den Kurs absolvieren. Die Kurskosten tragen Sie selbst (sofern nicht mit Ihrem Arbeitgebenden anders vereinbart). Ihr Gehalt wird aber in dieser Zeit – genau wie im Urlaub – unverändert weitergezahlt.
Ist die Weiterbildung genehmigt und alles geplant, ist der Weg zum Kurs frei. Beim Weiterbilden geht es aber nicht immer nur ums Lernen. Es geht vielmehr auch darum, sich zu vernetzen, Kontakte zu knüpfen und im Austausch mit anderen Absolventinnen und Absolventen zu bleiben. So gewinnen Sie durch Ihre Weiterbildung nicht nur neue Erkenntnisse, sondern auch neue professionelle Verbindungen, die Ihnen auf Ihrem Berufsweg vielleicht noch weitere Türen öffnen können.
Nach Abschluss Ihrer Weiterbildung erhalten Sie in den meisten Fällen ein Zeugnis oder ein Zertifikat. Wird das nicht automatisch ausgehändigt, können Sie beim Veranstalter eine Teilnahmebestätigung anfordern. Die Bestätigung reichen Sie zum Abschluss bei Ihrem Arbeitgeber ein, um die Teilnahme an der beantragten Weiterbildung zu bestätigen.
Also, nutzen Sie die Chance und beantragen Sie bald schon Ihre eigene Bildungszeit. Damit Sie immer weiter weiterkommen.