Berufspädagogik und Praxisanleitung

Das Zertifikatsprogramm qualifiziert Sie dazu, Auszubildende im Gesundheitswesen – insbesondere in der hochschulischen Ausbildung von Gesundheitsfachberufen – schrittweise und professionell an ihre zukünftigen Aufgaben heranzuführen.

  • Präsenz
  • Berufsbegleitend
  • Deutsch
  • 15 Tage
  • Certificate of Advanced Studies (CAS)
  • förderfähig
  • Heilbronn

Kurz informiert

Ein Angebot der:

Zielgruppe

Für Sie ist diese Weiterbildung

Das Zertifikatsprogramm “Berufspädagogik und Praxisanleitung” richtet sich an Fachpersonen mit einem abgeschlossenen einschlägigen Bachelorstudium, die eine Tätigkeit in der praktischen Anleitung oder in pädagogischen Handlungsfeldern des Gesundheitswesens anstreben. Angesprochen werden insbesondere Fachpersonen, die in Bildungseinrichtungen oder in der Vermittlung praktischer Kompetenzen in der klinischen, kommunalen bzw. ambulanten Versorgung tätig sind oder tätig werden möchten (z. B. im Rahmen der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für qualifizierte Fachpersonen im Gesundheitswesen, die den geltenden bundesgesetzlichen Vorgaben und landesspezifischen Regelungen entsprechen). 

Hinweise für Teilnehmenden, welche das Zertifikatsprogramm als berufspädagogische Befähigung für die Zulassung als Praxisanleitung nach geltenden Berufsgesetzen nutzen wollen:


Eine Berufszulassung in einem Gesundheitsfachberuf ist für die Qualifikation zur Praxisanleitung erforderlich. Die Berufszulassung stellt insbesondere im Ausbildungsbereich der Pflegefachberufe und Hebammen eine Voraussetzung für eine Lehrtätigkeit als Praxisanleitung dar. Es ist zu zudem zu beachten, dass zur vollständigen Qualifikation zur Praxisanleitung die Vorgaben zu berufspraktischen Einsätzen sowie zu jährlichen Fortbildungen im jeweiligen Gesundheitsfachberuf einzuhalten sind. Die aktuell geltenden Vorgaben finden sich in den jeweiligen Berufsgesetzen sowie in den landespezifischen Regelungen. Die Gewährleistung der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Einsatzgebiet zur Praxisanleitung (z. B. Hospitation oder Nachweis über die Berufserfahrung) ist im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

  • einschlägiges Hochschulstudium (Mindestqualifikation Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens)
  • Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf ist von Vorteil. Für Interessent*innen ohne abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf ist ein Beratungsgespräch mit der wissenschaftlichen Leitung obligatorisch.
  • Qualifikation zur Praxisanleitung: Eine Berufszulassung in einem Gesundheitsfachberuf ist erforderlich. Die Berufszulassung stellt insbesondere im Ausbildungsbereich der Pflegefachberufe und Hebammen eine Voraussetzung für eine Lehrtätigkeit als Praxisanleitung dar. Es ist zudem zu beachten, dass zur vollständigen Qualifikation zur Praxisanleitung die Vorgaben zu berufspraktischen Einsätzen sowie zu jährlichen Fortbildungen im jeweiligen Gesundheitsfachberuf einzuhalten sind. Die aktuell geltenden Vorgaben finden sich in den jeweiligen Berufsgesetzen sowie in den landespezifischen Regelungen. Die Gewährleistung der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Einsatzgebiet zur Praxisanleitung (z. B. Hospitation oder Nachweis über die Berufserfahrung) ist im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers 

Weitere Informationen

Interessiert? So geht es damit weiter.

Kommende Termine

26.11.2026 - 23.01.2027Heilbronn
1.650,00 €Förderfähig
Anmeldung bis 06.11.2026

Haben Sie Fragen?