Advanced Practice in Healthcare - Health Professional Education
Eine hochwertige Gesundheitsversorgung für die breite Bevölkerung ist von herausragender gesellschaftspolitischer Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der interprofessionellen Zusammenarbeit von verschiedenen Gesundheitsberufen und in Gesundheitseinrichtungen eine wesentliche Rolle zu. Der duale Masterstudiengang Advanced Practice in Healthcare leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Vertiefung von Fach- und Führungskompetenzen in den Gesundheitsberufen. Berufsintegrierend und -begleitend befähigt er je nach Studienrichtung für die Übernahme von Aufgaben im Bereich Management und Führung von Gesundheitseinrichtungen und im Bereich Bildung und Lehre im Gesundheitswesen und der Pflege, sowie zur inhaltlichen und strukturellen Mitgestaltung der klinischen Versorgung.
Präsenz
Berufsbegleitend
Deutsch
4 Semester
Weiterbildender Masterstudiengang
90 ECTS
förderfähig
Kurz informiert
Zielgruppe
Für Sie ist diese Weiterbildung
Personen mit Bachelor in Angewandten Gesundheits-/Pflegewissenschaften, Gesundheitsmanagement, Public Health, Interprofessioneller Gesundheitsversorgung o.ä., die sich auf Führungs-/Leitungsaufgaben spezialisieren möchten und mind. 1 Jahr Berufserfahrung haben.
Personen, die Aufgaben in der Lehre und fachlichen (Weiter-)Bildung in Gesundheit/Pflege anstreben.
Mitarbeitende von Unternehmen/Organisationen aus dem Gesundheitswesen, die Führungs-/Leitungs-/Steuerungsaufgaben innehaben/anstreben.
Voraussetzungen
Das sollten Sie mitbringen
Fachlich affine Kenntnisse im Gesundheits- oder Pflegewesen, in der Regel durch einen entsprechenden Hochschulabschluss erworben Bachelorabschluss (oder vergleichbarer Abschluss), egal von welcher Universität, Hochschule oder Dualen Hochschule
Abschlussnote 2,5 oder besser bzw. Zugehörigkeit zur ECTS-Klassifikation A oder B
Mindestens ein Jahr Berufserfahrung und ein bestehendes Arbeitsverhältnis; Ihr Arbeitgeber muss über das Masterstudium informiert sein
Der Studiengang passt inhaltlich zu Ihrer ausgeübten Tätigkeit
Bildungszeit (Bildungsurlaub) - Die DHBW ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Sie können sich bis zu fünf Tage im Jahr von Ihrem Arbeitgeber bei Fortzahlung Ihrer Bezüge freistellen lassen. Unter Umständen können Sie auch am Bildungskreditprogramm der Bundesregierung teilnehmen.