Digitalkompetenz erfährt eine zunehmende Bedeutung, auch in der Mediation. Nach der novellierten „Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung“ wird dieses Thema ab kommendem Jahr zum Standard in der Mediationsausbildung gehören. Grundsätzlich können Mediator*innen bei der Online-Mediation auf ihre Kenntnisse, Erfahrungen und bewährten Methoden zurückgreifen. Allerdings erfordern die Besonderheiten des virtuellen Raums zusätzliche Kenntnisse, Übung im Umgang mit der Technik und vor allem ein Bewusstsein für die Auswirkungen der Technik auf die Kommunikation und auf wichtige Prinzipien der Mediation.
Die Trainer*innen haben bereits zahlreiche Mediationen online durchgeführt und eine Vielzahl von Erfahrungen zu den Chancen und Risiken der Onlinemediation gesammelt.
Online
Berufsbegleitend
Deutsch
10 Stunden
Weiterbildungskurs ohne Prüfung
förderfähig
Kurz informiert
Unter der Leitung von
Dr. Eva Schwittek ist Mediatorin (BM, BAFM, Cross-Border Family Mediator), zertifizierteMediatorin sowie Notarin und Rechtsanwältin mit internationalem Schwerpunkt. Christian von Baumbach ist Mediator (BAFM, BM, SIMI), zertifizierter Mediator und Trainer. Er studierte Regionalwissenschaft Japan in Bonn und Tokyo und arbeitete sechs Jahre in Japan.
Ein Angebot der:
In Kooperation mit:
Zielgruppe
Für Sie ist diese Weiterbildung
Ausgebildete Mediator*innen, die ihre Digitalkompetenz verbessern möchten, um künftig Online-Mediationen durchführen zu können.
Voraussetzungen
Das sollten Sie mitbringen
Grundkenntnisse in der Mediation
Weitere Informationen
Teilnahmebescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation.
Bildungszeit (Bildungsurlaub) - Die Universität Heidelberg ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Sie können sich bis zu fünf Tage im Jahr von Ihrem Arbeitgeber bei Fortzahlung Ihrer Bezüge freistellen lassen. Unter Umständen können Sie auch am Bildungskreditprogramm der Bundesregierung teilnehmen.
Dieses Fortbildungsseminar deckt im Sinne des § 3 der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediator*innen (ZMediatAusbV) 10 Zeitstunden der Fortbildungspflicht ab.