Traineeprogramm Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung

Das Traineeprogramm "Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung" bietet eine umfassende Weiterbildung für Verwaltungsfachleute, die ihre Kompetenzen vertiefen und sich für höhere Positionen qualifizieren möchten. Es deckt Themen wie Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Privatrecht, Europarecht und Dienstrecht ab. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Einblicke in Bescheidtechnik und Rechtsbehelfsverfahren, ergänzt durch umfangreiche Seminarunterlagen und interaktive Präsenztermine. Weitere Module umfassen Kommunalrecht, Finanzrecht und Steuerrecht. Das Programm vermittelt theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten, um komplexe rechtliche Fragestellungen zu lösen. Es schließt mit einer Studienarbeit ab und verleiht das Diploma of Advanced Studies (DAS).

  • Blended Learning
  • Berufsbegleitend
  • Deutsch
  • 1 Jahre
  • Diploma of Advanced Studies (DAS)
  • 30 ECTS
  • förderfähig

Kurz informiert

Unter der Leitung von

Prof. Dr. Stefan Holzner

Stefan Holzner studierte Rechtswissenschaften und absolvierte einen Masterstudiengang (LL.M.) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er promovierte an der Technischen Universität Darmstadt und arbeitete als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main sowie als Sachgebietsleiter in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.

Seit 2013 ist er Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, wo er Steuerrecht unterrichtet. Zudem ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen und forscht im Bereich steuerliches Verfahrens- und Organisationsrecht. Holzner ist Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und weiterer Fachverbände.


Dieses Angebot wird durchgeführt von:

Zielgruppe

Für Sie ist diese Weiterbildung

Das Traineeprogramm richtet sich an Absolvent*innen verwaltungsnaher Studiengänge (Bachelor-Abschluss; § 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW) und ermöglicht eine Verbeamtung als Laufbahnbewerber*in im gehobenen Verwaltungsdienst der Innenverwaltung. Rechtsgrundlage dafür bildet § 3 Abs. 2 und Abs. 3 LVO-IM BW1.

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Zugelassen werden können Hochschulabsolvent*innen mit einem mit mindestens 180 CP (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System - ECTS) bewerteten verwaltungsnahen Studienabschluss. In der Regel sollte bereits ein Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bestehen.

Zulassung

Das benötigen Sie

Abschlusszertifikat Ihres Studiengangs

inkl. Modulbeschreibungen


Interessiert? So geht es damit weiter.

Kommende Termine

Haben Sie Fragen?

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