Traineeprogramm Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung

Das Traineeprogramm "Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung" bietet eine umfassende Weiterbildung für Verwaltungsfachleute, die ihre Kompetenzen vertiefen und sich für höhere Positionen qualifizieren möchten. Es deckt Themen wie Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Privatrecht, Europarecht und Dienstrecht ab. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Einblicke in Bescheidtechnik und Rechtsbehelfsverfahren, ergänzt durch umfangreiche Seminarunterlagen und interaktive Präsenztermine. Weitere Module umfassen Kommunalrecht, Finanzrecht und Steuerrecht. Das Programm vermittelt theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten, um komplexe rechtliche Fragestellungen zu lösen. 

Sie streben den gehobenen Dienst an, möchten oder können aber nicht den klassischen Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung absolvieren? Dann ist unser Traineeprogramm das Richtige für Sie! Berufsbegleitend und in themenbezogenenen Abschnitten erarbeiten Sie sich die Kompetenzen, die Sie für den gehobenen Dienst qualifizieren. 

Das Traineeprogram schließt mit einer Studienarbeit ab und verleiht das Diploma of Advanced Studies (DAS).

  • Blended Learning
  • Berufsbegleitend
  • Deutsch
  • 1 Jahr
  • Diploma of Advanced Studies (DAS)
  • 30 ECTS
  • förderfähig
  • Online & HVF Ludwigsburg

Kurz informiert

Unter der Leitung von

Prof. Dr. Stefan Holzner, LL.M.

werden Sie durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten im Traineeprogramm begleitet. Diese gehören zum Lehrteam der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg und werden von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltungspraxis, ebenfalls langjährige Lehrbeauftragte der Hochschule, unterstützt.


Dieses Angebot wird durchgeführt von:

Zielgruppe

Für Sie ist diese Weiterbildung

Das Traineeprogramm richtet sich an Absolvent*innen verwaltungsnaher Studiengänge (Bachelor-Abschluss; § 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG BW) und ermöglicht eine Verbeamtung als Laufbahnbewerber*in im gehobenen Verwaltungsdienst der Innenverwaltung. Rechtsgrundlage dafür bildet § 3 Abs. 2 und Abs. 3 LVO-IM BW1.

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Zugelassen werden können Hochschulabsolvent*innen mit einem mit mindestens 180 CP (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System - ECTS) bewerteten verwaltungsnahen Studienabschluss. In der Regel sollte bereits ein Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bestehen.

Zulassung

Das benötigen Sie

Abschlusszertifikat Ihres Studiengangs
inkl. Modulbeschreibungen


Weitere Informationen

Interessiert? So geht es damit weiter.

Kommende Termine

Haben Sie Fragen?