Ein Angebot der:
Aktuarwissenschaften
Die Globalisierung und die damit einhergehende Internationalisierung von Risikomanagement und Rechnungslegung, gravierende demographische Veränderungen, die Entwicklungen an den internationalen Finanzmärkten, neuartige Finanzinstrumente und technologische Innovationen sind nur einige Aspekte, die weitreichende Veränderungen in der Versicherungswirtschaft bewirken. Aus diesem Kontext hat sich in Deutschland der Berufsstand des Aktuars/der Aktuarin herausgebildet - Fachleute für die Beurteilung und das Management finanzieller Risiken (z.B. bei Versicherungen oder Banken). In diesem Studiengang erwerben die Studierenden eine gute mathematische Ausbildung, solide Kenntnisse in Statistik und Informationsverarbeitung sowie Verständnis für wirtschaftliche Sachverhalte.
Kurz informiert
Unter der Leitung von
Frau Prof. Dr. An Chen ist Direktorin des Instituts für Versicherungswissenschaften der Universität Ulm. Die Universität Ulm gehört im Bereich der Versicherungswissenschaften zu den weltweit führenden Forschungsinstitutionen. Zudem ist Frau Professor Chen stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik e.V. (DGVFM).
Zielgruppe
Für Sie ist diese Weiterbildung
Der berufsbegleitende Masterstudiengang „Aktuarwissenschaften“ richtet sich an Hochschulabsolvent*innen aus mathematisch orientierten Studiengängen (z.B. Wirtschaftsmathematik oder Mathematik) oder mit einem vergleichbaren Abschluss, die ihre Kompetenzen in der Versicherungswirtschaft und -mathematik ausbauen und in ihren Unternehmen umsetzen wollen.
Voraussetzungen
Das sollten Sie mitbringen
Voraussetzung ist ein erster Hochschulabschluss z. B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen etc. in den Studiengängen Wirtschaftsmathematik, Mathematik, in anderen mathematisch orientierten Studiengängen oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Weitere Informationen
Anmerkungen zum Abschluss
Master of Science (M.Sc.)
Anmerkungen zur Förderfähigkeit
Bildungszeit (Bildungsurlaub) - Die Universität Ulm ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Sie können sich bis zu fünf Tage im Jahr von Ihrem Arbeitgeber bei Fortzahlung Ihrer Bezüge freistellen lassen. Unter Umständen können Sie auch am Bildungskreditprogramm der Bundesregierung teilnehmen.