Interkulturelle Mediation

Kultur als Sehweise ist komplex und für die Konfliktarbeit lohnend:
Bewährt hat sich hier ein Praxistool, das einen neuen Umgang mit Vielfalt ermöglicht. Die Dozent*innen machen im Workshop die Teilnehmenden mit verschiedenen wichtigen Begriffen, Tools und Ebenen interkultureller Mediation vertraut und bieten interessante und produktive Einblicke nach dem Perspektiven-Modell der Schule Interkultureller Mediation.
  • Präsenz
  • Berufsbegleitend
  • Deutsch
  • 15 Stunden
  • Weiterbildungskurs ohne Prüfung
  • förderfähig

Kurz informiert

Unter der Leitung von

Dr. Eva Schwittek ist Mediatorin (BM, BAFM, Cross-Border Family Mediator), zertifizierte Mediatorin sowie Notarin und Rechtsanwältin mit internationalem Schwerpunkt. Christian von Baumbach ist Mediator (BAFM, BM, SIMI), zertifizierter Mediator und Trainer. Er studierte Regionalwissenschaft Japan in Bonn und Tokyo und arbeitete sechs Jahre in Japan.

Ein Angebot der:

In Kooperation mit:

Zielgruppe

Für Sie ist diese Weiterbildung

Mediator*innen, die kulturelle Sehweisen in ihr Handeln integrieren möchten, sowie Hochschulabsolvent*innen, die bereits über Berufserfarung im interkulturellen Kontext verfügen und ihre Konfliktlösungskompetenz in diesem Feld professionalisieren wollen.

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Personen mit Grundkenntnissen in der Mediation oder Hochschulabsolvent*innen, die bereits über Berufserfahrung im interkulturellen Kontext verfügen.

Weitere Informationen

Anmerkungen zum Abschluss
Teilnahmebescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation.
Anmerkungen zur Förderfähigkeit
Bildungszeit (Bildungsurlaub) - Die Universität Heidelberg ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Sie können sich bis zu fünf Tage im Jahr von Ihrem Arbeitgeber bei Fortzahlung Ihrer Bezüge freistellen lassen. Unter Umständen können Sie auch am Bildungskreditprogramm der Bundesregierung teilnehmen.
Anerkennung
Dieses Seminar deckt im Sinne des § 3 der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediator*innen (ZMediatAusbV) 15 Zeitstunden der Fortbildungspflicht ab.
Gruppengröße
bis zu 16 Teilnehmende

Interessiert? So geht es damit weiter.

Kommende Termine

Haben Sie Fragen?

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