Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft

Der Masterstudiengang Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft qualifiziert Sie für Aufgaben im Zusammenhang mit Migrationsfragen, Diversität, Interkulturalität und Integration. Studierende erhalten fundiertes sozialarbeiterisches und sozialwissenschaftliches Wissen verbunden mit migrationsbezogenen Kompetenzen.
  • Präsenz
  • Berufsbegleitend
  • Deutsch
  • 4 Semester
  • Weiterbildender Masterstudiengang
  • 90 ECTS
  • förderfähig

Kurz informiert

Ein Angebot der:

Zielgruppe

Für Sie ist diese Weiterbildung

  • Absolvierende mit einem Bachelor in Sozialer Arbeit, Sozialwesen o.ä. mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung
  • Fachkräfte gemeinnütziger Einrichtungen/öffentlicher Träger, die eine Zusatzqualifikation anstreben
  • Interessierte an gesellschaftlichen Querschnittsaufgaben im Kontext von Diversität, Normativität, Anerkennung und Teilhabe in versch. Feldern Sozialer Arbeit
  • Fachkräfte im Sozialwesen, die sich mit aktuellen Migrationsfragen beschäftigen und passgenaue Strategien/Angebote entwickeln wollen

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

  • Ein Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit (oder vergleichbar), egal von welcher Universität, Hochschule oder Dualen Hochschule erworben. Auch Quereinsteigende sind herzlich willkommen. Hierfür bietet der Master entsprechende Grundlagenmodule an. Bitte wenden Sie sich für eine genaue Beratung frühzeitig an uns.
  • Abschlussnote mindestens 2,5 oder Zugehörigkeit zur ECTS-Klassifikation A oder B
  • Mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss
  • Ein bestehendes Arbeitsverhältnis; Ihr Arbeitgeber muss über das Masterstudium informiert sein
  • Der Studiengang passt inhaltlich zu Ihrer ausgeübten Tätigkeit

Weitere Informationen

Anmerkungen zum Abschluss
Master of Arts (M.A.), 90 ECTS-Punkte, staatlich, systemakkreditiert
Anmerkungen zur Förderfähigkeit
Bildungszeit (Bildungsurlaub) - Die DHBW ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Sie können sich bis zu fünf Tage im Jahr von Ihrem Arbeitgeber bei Fortzahlung Ihrer Bezüge freistellen lassen. Unter Umständen können Sie auch am Bildungskreditprogramm der Bundesregierung teilnehmen.
Gruppengröße
bis zu 20 Teilnehmende

Interessiert? So geht es damit weiter.

Kommende Termine

Aktuell nicht verfügbar

Haben Sie Fragen?

Diese Weiterbildungen könnten Ihnen ebenfalls gefallen