IT-Recht

Sie möchten erfahren, welche grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Unternehmen gelten? Im Zertifikatskurs „IT-Recht“ werden Ihnen die grundlegenden Begriffe, rechtlichen Regelungen sowie Hintergründe und Zusammenhänge des Datenschutzrechts vermittelt. Nach erfolgreicher Absolvierung des Zertifikatskurses sind Sie für datenschutzrelevante Fragestellungen sensibilisiert. Zudem können Sie grundlegende Fragestellungen zu Verarbeitungssituationen im Unternehmen beurteilen sowie anhand der gesetzlichen Regelungen eigene Lösungen erarbeiten.

  • Hybrid
  • Berufsbegleitend
  • Deutsch
  • 1 Semester
  • Weiterbildungskurs mit Prüfung
  • 3 ECTS
  • förderfähig

Kurz informiert

Unter der Leitung von

Prof. Dr. Mischa Seiter ist Professor für Wertschöpfungs- und Netzwerkmanagement am Institut für Business Analytics der Universität Ulm. Zudem ist Herr Professor Seiter Geschäftsführer des International Performance Research Institutes (IPRI).

Ein Angebot der:

Zielgruppe

Für Sie ist diese Weiterbildung

Dieser Zertifikatskurs richtet sich an Berufseinsteigende, an junge Führungskräfte sowie Projektleitende und Beraterende, die ihre Kompetenzen im Umgang mit den Herausforderungen „Industrie 4.0“ und „Big Data“ optimal ausbauen und vertiefen wollen.

Voraussetzungen

Das sollten Sie mitbringen

Voraussetzung ist ein erster Hochschulabschluss z. B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen, etc. in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Mathematik, Physik, Wirtschaftsmathematik oder eines vergleichbaren Studiengangs oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.

Weitere Informationen

Anmerkungen zum Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss des Zertifikatskurses erhalten Sie ein Zertifikat sowie ein Supplement, das die Inhalte des Zertifikatskurses als Übersicht auflistet.

Anmerkungen zur Förderfähigkeit
Bildungszeit (Bildungsurlaub) - Die Universität Ulm ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW). Sie können sich bis zu fünf Tage im Jahr von Ihrem Arbeitgeber bei Fortzahlung Ihrer Bezüge freistellen lassen. Unter Umständen können Sie auch am Bildungskreditprogramm der Bundesregierung teilnehmen.

Interessiert? So geht es damit weiter.

Kommende Termine

01.10.2024 - 31.03.2025Ulm & Online810,00 €Förderfähig

Haben Sie Fragen?

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